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Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe
des Kantons Solothurn

Über uns

Grundauftrag

Die PBK Solothurn ist zuständig für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV), des lokalen Gesamtarbeitsvertrages, sowie die Umsetzung der Vorgaben im Bildungsbereich des Parifonds Bau (Art. 8 LMV) auf dem Gebiet des Kantons Solothurn, ohne die Bezirke Dorneck/Thierstein. Sie prüft im Interesse gleichmässiger Wettbewerbschancen die Einhaltung dieser Verträge durch Kontrollen und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.

Die PBK Solothurn bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen gemäss LMV und nach den Vollzugsrichtlinien der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission SVK Bauhauptgewerbe. Zudem unterstützt die PBK Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten und übernimmt weitere Aufgaben vornehmlich sozialen Charakters.

Rechtsgrundlage

Gestützt auf Art. 76 Abs. 1 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (PBK Solothurn) in der Rechtsform eines Vereins. Die massgeblichen Gesamtarbeitsverträge (LMV und lokaler GAV), sowie die Statuten der PBK Solothurn stehen unter der Rubrik Dokumente zum Download zur Verfügung.